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Herzlich willkommen bei Haus & Grund Horst
 
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
für Horst und Umgegend e.V.
 
1. Vorsitzender
 
Michael Krumbholz
Emil-Nolde-Str. 31
25358  Horst
Tel.  0 41 26 - 25 61
 
Mail:  info@haus-und-grund-horst.de
 
Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums.
 
Beratungsstunden Vergleichsmietensammlung
Unsere Sprechstunden mit juristischer Beratung finden immer
am letzten Montag des Monats von 14:00 bis 15:00 Uhr in den Räumen der Sparkasse Westholstein, Elmshorner Str. 4 in Horst, statt. Den jeweils aktuellen Termin finden Sie <hier>.

Sollten Sie noch kein Mitglied sein, so können Sie während der Sprechstunde dem Ortsverein beitreten.
Haus & Grund Horst beabsichtigt, eine Vergleichsmietensammlung anzulegen. Die Vorteile einer Vergleichsmietensammlung liegen dabei klar auf der Hand, denn für eine Mieterhöhung in Horst und Umgebung, wo kein Mietspiegel existiert und ein Mietwertgutachten sehr kostspielig ist, sind Vergleichsmieten ein wichtiger Bestandteil bei der Mieterhöhung.

Helfen Sie mit, die Vergleichsmietensammlung zu vervoll-ständigen!

Weitere Informationen zur Vergleichsmietensammlung finden Sie <hier>.
  
                                                                                      aktuelles (aus der Haus & Grund - Broschüre 1/2012)
Die steigenden Ölpreise, die anstehende Landtagswahl, die Griechenlandkrise - das sind die Themen der nächsten Monate. Wir werden dieses Mal versuchen, eine Anzahl kleinerer Meldungen für Sie aufzubereiten.

In Ergänzung zum Artikel Trinkwasserverordnung, der im letzten Mitteilungsblatt sehr ausführlich behandelt wurde, folgende Hinweise, die die Eigentümer von WEG‘s betrifft: Anmeldepflichtig sind Anlagen, die größer als 400 Liter Wasser, mehr als 3 Entnahmestellen und 3 Liter stehen- des Wasser in Rohrleitungen enthält. Einfamilienhäuser sind in der Regel nicht von der Prüfung betroffen. Eine Temperatur von 60°C und mehr sollte in dem WW-Kreislauf eingehalten werden.

Über Feinstaub, der aus Kaminen und Kachelöfen entweicht, habe ich schon berichtet. Jetzt sind die Grenzwerte und Termine der Nachrüstung und der evtl. Stilllegung etwas genauer bekanntgegeben worden: Lt. Umweltbundesministerium sind die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub 150 Milligramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter. Diese Werte wird der Schornsteinfeger überprüfen. Wo eine Herstellerbescheinigung vorliegt, kann darauf zurückgegriffen werden. Die Nachrüstpflicht, wenn sie dann ins Auge
gefasst wird, richtet sich nach dem Errichtungsdatum. Anlagen, die vor 1974 errichtet wurden, müssen bis Ende 2014 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Zwischen 1975 und 1984 bleibt Zeit bis 2017, von 1985 - 1994 bis Ende 2020, nach 1995 bis 2024. Heizungs- und
Kaminbauer sollten in der Lage sein, bei den Besitzern dieser Altanlagen die Nachrüstung durchzuführen.

Eine hochinteressante Information ist bei der Unterzeichnung der Wegenutzungsrechte der Stadtwerke Itzehoe mit der Gemeinde Breitenburg bekannt geworden. Die Netznutzungsentgelte Strom für Haushalte sinken um 2 Cent pro KWh und für Gas um 0,7 Cent pro KWh. Da dieser Vertrag mindestens 10 Jahre läuft, können die angeschlossenen Haushalte eine Energiekosteneinsparung in 4-stelliger Höhe über die Zeit erwarten.

Die Heizkostenabrechnung der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung hat nach einem BGH-Urteil eine weitere Präzisierung bekommen. Es darf nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden, nicht die getätigten Vorausleistungen. Das bedeutet, dass man die Abrechnung des Energieerzeugers benötigt, die nicht immer zum Jahresbeginn, sondern später Grundlage der vollständigen Abrechnung „Verbrauch/Jahr“ ist. Bei EON kommt z. B. die Gasabrechnung des Vorjahres in der Regel im März/April. Die Preiserhöhung im Laufe des Vorjahres sind erst dann transparent und nachvollziehbar.

Vermieter, die verbilligte Mieten z. B. an Angehörige geben, müssen ab 1. Januar 2012 die steuerlichen Regelungen im Hinblick auf Werbungskosten beachten. Die Miete darf nicht unter 66% der ortsüblichen Miete fallen, andernfalls werden Abschreibungen, Zins- und
Verwaltungskosten steuerlich nicht anerkannt. Die ortsübliche Marktmiete kann in einem Mietspiegel oder bei Haus & Grund Horst abgefragt werden. Dazu bitten wir unsere Mitglieder, die als Vermieter agieren, unseren Mieterhebungsbogen bei Bestands- oder Neuver-
mietung auszufüllen und uns zuzusenden. Das Formular ist auf unserer Homepage im Internet oder bei mir auf der Geschäftsstelle kostenlos erhältlich.

Michael Krumbholz (1. Vorsitzender)
 
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